{"id":803,"date":"2015-10-05T23:18:55","date_gmt":"2015-10-05T21:18:55","guid":{"rendered":"http:\/\/www.peterfasching.com\/wordpress\/?page_id=803"},"modified":"2018-12-22T02:21:41","modified_gmt":"2018-12-22T01:21:41","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.peterfasching.com\/wordpress\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"page\" title=\"Page 5\">\n<div class=\"section\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) (<a href=\"\/wordpress\/data\/AGB.pdf\">download als pdf<\/a>)<\/strong><br \/>\nStand 02.07.2017<\/p>\n<div class=\"page\" title=\"Page 1\">\n<div class=\"section\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p style=\"text-align: center;\">Nachfolgend finden Sie die\u00a0Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen\u00a0(nachfolgend \u201eAGB\u201c) von<br \/>\nPeter Fasching.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Aufgrund der verschiedenen Teilbereiche wurden diese in Abschnitte geteilt:<\/p>\n<p>Peter Fasching Photography &#8211; <b>Fotograf<br \/>\n<\/b>Peter Fasching Photography &#8211; <b>VIP-Membership<br \/>\n<\/b>Peter Fasching Photography &#8211; <b>Workshops<br \/>\n<\/b>Peter Fasching Photography &#8211; <b>Fotoreisen<\/b><\/p>\n<\/div>\n<p><b>\u00a0ALLGEMEINER TEIL<\/b><\/p>\n<p>1.1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/p>\n<p>Die nachfolgenden \u201eAllgemeinen Liefer- und Gesch\u00e4ftsbedingungen\u201c (im folgenden AGB genannt) gelten f\u00fcr alle von Peter Fasching durchgef\u00fchrten Auftr\u00e4ge, Angebote, Lieferungen, Veranstaltungen und Leistungen und gelten auch f\u00fcr zuk\u00fcnftige Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart wurden.<\/p>\n<p>Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Abweichende Vereinbarungen k\u00f6nnen rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gehen allf\u00e4lligen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder des Mittlers vor.<\/p>\n<p>Den AGB der Vertragspartner bzw. Auftraggeber wird hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen. Andere AGB sind auch dann nicht anzuwenden, wenn Schriftst\u00fccke oder Erkl\u00e4rungen des jeweiligen Vertragspartners auf diese verweisen.<\/p>\n<p>1.2 Vertragspartner und Gerichtsstand<\/p>\n<p>Ing. Peter Fasching, MSc<\/p>\n<p>Badner Stra\u00dfe 3\/2\/2<\/p>\n<p>2604 Theresienfeld<\/p>\n<p>+43 650 9333330<\/p>\n<p>contact(at)peterfasching.com<\/p>\n<p>Als Gerichtsstand gilt Wiener Neustadt als vereinbart.<\/p>\n<p>1.3 Salvatorische Klausel<\/p>\n<p>Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchf\u00fchrbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im \u00dcbrigen unber\u00fchrt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchf\u00fchrbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am n\u00e4chsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchf\u00fchrbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend f\u00fcr den Fall, dass sich der Vertrag als l\u00fcckenhaft erweist.<\/p>\n<p>1.4 Datenschutz<\/p>\n<p>Peter Fasching bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Daten werden von Peter Fasching in dem f\u00fcr die Begr\u00fcndung, Ausgestaltung oder \u00c4nderung des Vertragsverh\u00e4ltnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.<\/p>\n<p>Peter Fasching ist berechtigt, diese Daten an beauftragte Dritte zu \u00fcbermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Vertr\u00e4ge erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen. Sofern dies zur Kl\u00e4rung oder Erf\u00fcllung des hier geschlossenen Vertrages notwendig ist, erkl\u00e4rt sich der Kunde damit einverstanden, dass diese den Kontakt zum Kunden per Email und\/ oder Telefon aufnehmen d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Solange der Kunde nicht widerspricht, ist Peter Fasching dar\u00fcber hinaus berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung f\u00fcr eigene Zwecke der Unternehmen und zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Teilnehmer jederzeit ohne Angabe von Gr\u00fcnden schriftlich widerrufen werden.<\/p>\n<p><b>A &#8211; FOTOGRAFIE<\/b><\/p>\n<p>2. Urheberrechliche Bestimmungen &amp; Ver\u00f6ffentlichung<\/p>\n<p>2.1 Urheberrechte &amp; Verwendungszwecke<\/p>\n<p>Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (\u00a7\u00a7 1, 2 Abs.2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Ver\u00f6ffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdr\u00fccklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschlie\u00dfende), nicht \u00fcbertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung f\u00fcr den ausdr\u00fccklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und \u00f6rtliche Beschr\u00e4nkungen etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angef\u00fchrte Nutzungsumfang ma\u00dfgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viel Rechte wie es dem offen gelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrags) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur f\u00fcr eine einmalige Ver\u00f6ffentlichung (in einer Auflage), nur f\u00fcr das ausdr\u00fccklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht f\u00fcr Werbezwecke als erteilt.<\/p>\n<p>2.2 Herstellerbezeichnung\/Copyrightangabe<\/p>\n<p>Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielf\u00e4ltigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gest\u00fcrzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt:<\/p>\n<p>Foto: \u00a9 \u2026 Name\/Firma\/K\u00fcnstlername des Fotografen; Ort und, sofern ver\u00f6ffentlicht, Jahreszahl der ersten Ver\u00f6ffentlichung. Dies gilt auch dann, wenn das Lichtbild nicht mit einer Herstellerbezeichnung versehen ist. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des<\/p>\n<p>\u00a774 Abs. 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Ver\u00f6ffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.<\/p>\n<p>2.3 Ver\u00e4nderung des Bildes<\/p>\n<p>Jede Ver\u00e4nderung des Lichtbilds bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die \u00c4nderungen nach dem, dem Fotografen bekannten Vertragszweck erforderlich sind.<\/p>\n<p>2.4 G\u00fcltigkeit der Nutzungsbewilligung<\/p>\n<p>Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollst\u00e4ndiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Herstellerbezeichnung\/ Namensnennung (Punkt 2.2. oben) erfolgt.<\/p>\n<p>2.5 Vervielf\u00e4ltigung zum eigenen und zum privaten Gebrauch<\/p>\n<p>Anstelle des \u00a775 UrhG gilt die allgemeine Vorschrift des \u00a742 UrhG.<\/p>\n<p>2.6 Ver\u00f6ffentlichung (nach schriftlicher Vereinbarung)<\/p>\n<p>Im Fall einer Ver\u00f6ffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstb\u00fccher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein St\u00fcck.<\/p>\n<p>3. Anspr\u00fcche Dritter<\/p>\n<p>F\u00fcr die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenst\u00e4nde (z.B. Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) oder Personen (z.B. Modelle) hat der Vertragspartner zu sorgen. Er h\u00e4lt den Fotografen diesbez\u00fcglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich der Anspr\u00fcche nach \u00a7\u00a778 UhrG, 1041 ABGB. Der Fotograf garantiert die Zustimmung von Berechtigten (Urheber, abgebildete Personen etc.), insbesondere von Modellen, nur im Fall ausdr\u00fccklicher schriftlicher Zusage f\u00fcr die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1.).<\/p>\n<p>4. Verlust und Besch\u00e4digung<\/p>\n<p>4.1 Verlust und Besch\u00e4digung \/ Haftung<\/p>\n<p>Im Fall des Verlusts oder der Besch\u00e4digung von \u00fcber Auftrag hergestellten Aufnahmen haftet der Fotograf \u2013 aus welchem Rechtstitel immer \u2013 nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschr\u00e4nkt; f\u00fcr Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies m\u00f6glich ist) beschr\u00e4nkt. Weitere Anspr\u00fcche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht f\u00fcr allf\u00e4llige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie f\u00fcr Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder f\u00fcr entgangenen Gewinn und Folgesch\u00e4den.<\/p>\n<p>Dies gilt entsprechend f\u00fcr den Fall des Verlusts oder der Besch\u00e4digung \u00fcbergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-St\u00fccke, sonstige Vorlagen etc.) und \u00fcbergebene Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenst\u00e4nde sind vom Vertragspartner zu versichern.<\/p>\n<p>4.2 Valorisierung (Wertsicherung)<\/p>\n<p>Eine Valorisierung der genannten Betr\u00e4ge bleibt vorbehalten.<\/p>\n<p>5. Leistung und Gew\u00e4hrleistung<\/p>\n<p>5.1 Ausf\u00fchrung durch Dritte<\/p>\n<p>Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgf\u00e4ltig ausf\u00fchren. Er kann den Auftrag auch \u2013 zur G\u00e4nze oder zum Teil \u2013 durch Dritte (andere Fotografen, Kollegen, Labors etc.) ausf\u00fchren lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchf\u00fchrung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere f\u00fcr die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optisch-technischen (fotografischen) Mittel. Abweichungen von fr\u00fcheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.<\/p>\n<p>5.2 M\u00e4ngel durch ungenaue\/unrichtige Anweisungen<\/p>\n<p>F\u00fcr M\u00e4ngel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, wird nicht gehaftet (\u00a71168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<p>5.3 Umst\u00e4nde, die nicht in der Person des Fotografen liegen<\/p>\n<p>Der Vertragspartner tr\u00e4gt das Risiko f\u00fcr alle Umst\u00e4nde, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Au\u00dfenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.<\/p>\n<p>5.4 Sendungen<\/p>\n<p>Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.<\/p>\n<p>5.5 Beanstandung \/ Gew\u00e4hrleistung<\/p>\n<p>Alle Beanstandungen m\u00fcssen l\u00e4ngstens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgem\u00e4\u00df erbracht. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt drei Monate.<\/p>\n<p>5.6 Verbesserungsanspruch<\/p>\n<p>Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen zu. Ist eine Verbesserung unm\u00f6glich oder wird sie vom Fotografen abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. F\u00fcr unerhebliche M\u00e4ngel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 4.1. gilt entsprechend.<\/p>\n<p>5.7 Fixgesch\u00e4fte<\/p>\n<p>Fixgesch\u00e4fte liegen nur bei ausdr\u00fccklicher schriftlicher Vereinbarung vor. Im Fall allf\u00e4lliger Lieferverz\u00f6gerungen gilt Punkt 4.1. entsprechend.<\/p>\n<p>5.8 Honorar- und Lizenzgeb\u00fchrenanspr\u00fcche<\/p>\n<p>Die Honorar- und Lizenzgeb\u00fchrenanspr\u00fcche stehen unabh\u00e4ngig davon zu, ob das Material urheber- und\/oder leistungsschutzrechtlich (noch) gesch\u00fctzt ist.<\/p>\n<p>6. Werklohn<\/p>\n<p>6.1 Lohn \/ Honorar<\/p>\n<p>Mangels ausdr\u00fccklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils g\u00fcltigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar zu.<\/p>\n<p>6.2 Honorar bei unterlassener Verwertung<\/p>\n<p>Das Honorar steht auch f\u00fcr Layout- oder Pr\u00e4sentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abh\u00e4ngt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gew\u00e4hrt.<\/p>\n<p>6.3 Material- und sonstige Kosten<\/p>\n<p>Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Fotografen erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.<\/p>\n<p>6.4 Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen<\/p>\n<p>Im Zuge der Durchf\u00fchrung der Arbeiten vom Vertragspartner gew\u00fcnschte \u00c4nderungen gehen zu seinen Lasten.<\/p>\n<p>6.5 Konzeptionelle Leistungen<\/p>\n<p>Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt f\u00fcr einen \u00fcberdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.<\/p>\n<p>6.6 Nebenkosten\/Verschiebung<\/p>\n<p>Nimmt der Vertragspartner von der Durchf\u00fchrung des erteilten Auftrags aus welchen Gr\u00fcnden immer Abstand, steht dem Fotografen mangels anderer Vereinbarung die H\u00e4lfte des Honorars zuz\u00fcglich aller tats\u00e4chlich angefallenen Nebenkosten zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Termin\u00e4nderungen (z.B. aus Gr\u00fcnden der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.<\/p>\n<p>6.7 Umsatzsteuer<\/p>\n<p>Das Honorar versteht sich zuz\u00fcglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he.<\/p>\n<p>7. Lizenzhonorar<\/p>\n<p>7.1 Ver\u00f6ffentlichungshonorar<\/p>\n<p>Sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht dem Fotografen im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Ver\u00f6ffentlichungshonorar in vereinbarter oder angemessener H\u00f6he gesondert zu.<\/p>\n<p>7.2 Umsatzsteuer<\/p>\n<p>Das Ver\u00f6ffentlichungshonorar versteht sich zuz\u00fcglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he.<\/p>\n<p>7.3 Verletzung der Urheber- und\/oder Leistungsschutzrechte<\/p>\n<p>Unbeschadet aller gesetzlichen Anspr\u00fcche nach den \u00a7\u00a781ff und 91ff UrhG gilt im Fall der Verletzung der Urheber- und\/oder Leistungsschutzrechte an den vertragsgegenst\u00e4ndlichen Aufnahmen folgendes: Die Anspr\u00fcche nach \u00a787 UrhG stehen unabh\u00e4ngig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung des Rechts auf Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden (\u00a787 Abs. 2 UrhG) vorbehaltlich eines hinzukommenden Verm\u00f6gensschadens (\u00a787 Abs. 1 UrhG) zumindest ein Betrag in der H\u00f6he des angemessenen Entgelts (\u00a786 UrhG) zu. Der Auskunftsanspruch nach \u00a787a Abs. 1 UrhG gilt auch f\u00fcr den Beseitigungsanspruch.<\/p>\n<p>Bei unterlassenem, unvollst\u00e4ndigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsf\u00e4higem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in H\u00f6he von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.<\/p>\n<p>8. Zahlung<\/p>\n<p>8.1 Zahlung Allgemein<\/p>\n<p>Mangels anderer ausdr\u00fccklicher schriftlicher Vereinbarung ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der H\u00f6he von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar nach Rechnungslegung sofort zur Zahlung f\u00e4llig. Sofern ein Zahlungsziel vereinbart wird, sind die gelegten Rechnungen l\u00e4ngstens binnen 8 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung f\u00e4llig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Fall der \u00dcbersendung (Postanweisung, Bank- oder Postsparkassen\u00fcberweisung etc.) gilt die Zahlung erst mit Verst\u00e4ndigung des Fotografen vom Zahlungseingang als erfolgt. Das Risiko des Postwegs gerichtlicher Eingaben (Klagen, Exekutionsantr\u00e4ge) gehen zu Lasten des Vertragspartners. Verweigert der Vertragspartner (Auftraggeber) die Annahme wegen mangelhafter Erf\u00fcllung oder macht er Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n<p>8.2 Einzel- bzw. Zwischenverrechnung<\/p>\n<p>Bei Auftr\u00e4gen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Fotograf berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.<\/p>\n<p>8.3 Anzahlungen<\/p>\n<p>Sollte es zwischen Peter Fasching Photography und dem Auftraggeber (Kunden) zu einer Reservierung eines Termins in Form einer Anzahlung kommen, gilt folgendes als akzeptiert und vereinbart:<\/p>\n<p>Anzahlung muss min. 20% des vereinbarten Preises sein.<\/p>\n<p>8.4 Folgende Widerrufs- bzw. Stornoreglen gelten als vereinbart:<\/p>\n<p>Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, hat der Kunde das Recht bis 30 Tage vor Shootingbeginn vom Vertrag schriftlich zur\u00fcckzutreten (auch ohne Angabe von Gr\u00fcnden).<\/p>\n<p>Beachtet wird das Eingangsdatum der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung bei Peter Fasching Photography.<\/p>\n<p>Sollte die oben genannte Frist von 30 Tagen \u00fcberschritten werden, beh\u00e4lt sich Peter Fasching Photography vor, eine R\u00fccktrittsgeb\u00fchr wie folgt aufgelistet einzubehalten:<\/p>\n<p>Bis 7 Tage vor Shootingbeginn: 50% des Shootingpreises*<\/p>\n<p>Bis 3 Tage vor Shootingbeginn: 70% des Shootingpreises*<\/p>\n<p>Ab 2 Tagen vor Shootingbeginn: 100% des Shootingpreises*<\/p>\n<p>*: Sollten weitere Leistungen f\u00fcr das Shooting gebucht worden sein (MakeUpArtist, Assistenten, Locations, etc.) m\u00fcssen diese Kosten vom Kunden \u00fcbernommen werden, sofern diese nicht mehr kostenfrei storniert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Im Falle eines Nichterscheinens des Teilnehmers ohne voriger Einreichung einer fristgerechten, schriftlichen Erkl\u00e4rung ist der gesamte Beitrag des Shootings inkl. aller Nebenkosten zu bezahlen.<\/p>\n<p>9. Sonderbestimmung f\u00fcr die Bereitstellung von digitalen Inhalten (\u00a7 18 Abs 1 Z 11 FAGG)<\/p>\n<p>Der Verbraucher bzw. Kunde erkl\u00e4rt sich ausdr\u00fccklich damit einverstanden, dass die Erf\u00fcllung des Vertrages vor Ablauf der R\u00fccktrittsfrist beginnt.<\/p>\n<p>Der Verbraucher nimmt zur\u00a0Kenntnis, dass er mit dieser Zustimmung sein R\u00fccktrittsrecht verliert.<\/p>\n<p><b>B &#8211; \u201eVIP-Member\u201c Jahresmitgliedschaft<\/b><\/p>\n<p>2.1 \u201eVIP-Member\u201c &#8211; Allgemein<\/p>\n<p>Die VIP-Member Jahresmitgliedschaft ist f\u00fcr eine limitierte Anzahl von Mitgliedern g\u00fcltig &#8211; derzeit maximal 35. Peter Fasching Photography beh\u00e4lt sich das Recht vor, diese Zahl zu \u00e4ndern.<br \/>\nDie Mitgliedschaft bringt unter Einhaltung der n\u00e4chsten Punkte diverse Vorteile mit sich, die ein \u201eNicht-Mitglied\u201c so nicht erhalten kann. Es handelt sich hierbei um keinen \u201eordentlichen\u201c Verein, sondern um eine kundenfreundliche L\u00f6sung. Das Modell basiert auf regelm\u00e4\u00dfigen Ratenzahlungen wodurch dem Kunden diverse Vorteile einger\u00e4umt werden. Folgend werden diese Kunden u.a. als \u201eMitglieder\u201c bezeichnet.<\/p>\n<p>2.2 Anmeldung<\/p>\n<p>Der Anmeldeantrag erfolgt schriftlich per Online Formular, Mail, SMS, WhatsApp oder per Brief. Nach Erhalt des Anmeldeantrags werden pers\u00f6nliche Daten ins System von Peter Fasching Photography \u00fcbernommen. Dabei ist zwingend erforderlich, alle Angaben wahrheitsgem\u00e4\u00df anzugeben. Sofern ein freier Mitgliedsplatz und alle Daten vorhanden sind, wird der Interessent dar\u00fcber informiert und bekommt den zu unterzeichneten Vertrag elektronisch \u00fcbermittelt. Die Mitgliedschaft gilt erst dann als aktiv, wenn der Vertrag ordnungsgem\u00e4\u00df ausgef\u00fcllt und retourniert wurde und der erste Zahlungsbeitrag am Konto eingegangen ist.<\/p>\n<p>2.3 Vorteile<\/p>\n<p>Mitglieder kommen in den Genuss folgender Vorteile:<br \/>\n&#8211; Shootinggutscheine im Wert von 500\u20ac \/ Mitgliedsjahr &#8211; einmal in 12 Monaten. Diese Gutscheine sind &#8211; wie der Name sagt &#8211; f\u00fcr Shootings- und Shootingpakete geeignet. Diese k\u00f6nnen nicht zum Bestellen von Produkten (Rahmen, Prints, \u2026.) verwendet werden.<\/p>\n<p>-10% Erm\u00e4\u00dfigung auf Fotoshootings, Bestellungen. Ausgeschlossen sind bereits reduzierte Artikel, Angebote, Workshops und Fotoreisen.*<\/p>\n<p>-20% Vermittlungsprovision bei zustandekommen eines Shootings durch Weiterempfehlung<\/p>\n<p>-Eintritt in die Peter Fasching Photography Members Group auf Facebook<\/p>\n<p>-Newslettererhalt 1 Woche vor allen Anderen<\/p>\n<p>-Geburtstags\u00fcberraschung<\/p>\n<p>* Fotoreisen werden \u00fcber einen externen Dienstleister (Reiseb\u00fcro) organisiert und veranstaltet. Peter Fasching ist bei Fotoreisen lediglich als fotografischer Reiseleiter t\u00e4tig.<\/p>\n<p>2.4 Zahlungsweise der Mitgliedschaft<\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft wird in monatlichen Raten zu \u00e1 20\u20ac per Internetbanking bzw. per Dauerauftrag bezahlt. Der monatliche Betrag ist sp\u00e4testens am 10. Tag jedes Monats f\u00e4llig.<\/p>\n<p>2.5 Anspr\u00fcche auf Vorteile<\/p>\n<p>Sobald der Vertag abgeschlossen und der erste Teilbetrag am Konto von Peter Fasching Photography eingelangt ist, hat das Mitglied Anspruch auf die Gutscheine im Wert von 500\u20ac. Sollte jedoch vor Ende des Mitgliedjahres gek\u00fcndigt werden, ist dies gesondert zu regeln &#8211; siehe Punkt K\u00fcndigung.<\/p>\n<p>3. K\u00fcndigung<\/p>\n<p>Eine K\u00fcndigung des Vertrags ist jederzeit und ohne Frist m\u00f6glich. Allerdings gilt: Die Chance in den Genuss der Vorteile zu kommen ist einmalig. Das heisst, sofern man einmal gek\u00fcndigt hat, gibt es keine erneute Aufnahme &#8211; Ausnahmen hierzu sind mit Peter Fasching Photography gesondert zu vereinbaren.<\/p>\n<p>Hierbei gibt es allerdings einige Punkte zu beachten:<\/p>\n<p>3.1 K\u00fcndigung nach vollen Jahren der Mitgliedschaft<\/p>\n<p>K\u00fcndigt ein Mitglied nach ganzen Mitgliedsjahren (D.h. zB nach 1 Jahr, nach 2 Jahren, \u2026), endet die Mitgliedschaft einfach. Die K\u00fcndigung muss innerhalb des Jahres &#8211; also vor Beginn des n\u00e4chsten Jahres &#8211; \u00fcbermittelt werden. Erhaltene Gutscheine behalten ihre G\u00fcltigkeit bis zum jeweiligen Ablauf dieser.<\/p>\n<p>3.2 K\u00fcndigung w\u00e4hrend des Mitgliedschaftsjahres<\/p>\n<p>Auch hier wird nochmal unterschieden:<\/p>\n<p>3.2.1 Es wurde noch kein Gutschein des aktuellen Jahres in Anspruch genommen:<\/p>\n<p>In diesem Fall gehen die Gutschein zur\u00fcck an Peter Fasching Photography und die Mitgliedschaft endet. Wie auch in zB Fitnessstudios \u00fcblich, kann der im jeweiligen Mitgliedsjahr bereits bezahlte Betrag nicht erstattet werden. Sollte die K\u00fcndigung erst nach der H\u00e4lfte des jeweiligen Mitgliedsjahres \u00fcbermittelt bzw. gew\u00fcnscht sein, hat das Mitglied die Chance den Restbetrag zur vollen Jahresgeb\u00fchr aufzuzahlen und erh\u00e4lt alle Vorteile &#8211; inkl. der Shooting Gutscheine &#8211; wie vereinbart f\u00fcr das Ganze Mitgliedsjahr.<\/p>\n<p>3.2.2 Es wurde bereits ein Gutschein im jeweiligen Mitgliedsjahr benutzt:<\/p>\n<p>Das Mitglied muss die Differenz zum Jahresmitgliedsbeitrag aufzahlen. Beispiel: Kunde hatte Gutscheine benutzt und k\u00fcndigt im 8 Monat des Mitgliedsjahres. Somit gibt es eine Nachzahlung durch den Kunden von 4 Monaten zum jeweiligen Monats-Mitgliedsbeitrag.<\/p>\n<p>3.3 K\u00fcndigung bzw. Vertragsaufl\u00f6sung durch Peter Fasching<\/p>\n<p>Peter Fasching beh\u00e4lt sich das Recht vor, Mitglieder aufgrund diverser Gr\u00fcnde zu k\u00fcndigen. Diese k\u00f6nnen sein:<\/p>\n<p>-Mitglieder treiben Handel mit erworbenen Gutscheinen<\/p>\n<p>-Mitglieder verhalten sich unangebracht<\/p>\n<p>-Aufgabe des Gewerbes<\/p>\n<p>In diesem Fall verlieren die Gutscheine Ihre G\u00fcltigkeit und bereits bezahlte Beitr\u00e4ge werden nicht zur\u00fcckerstattet.<\/p>\n<p>Sollte es zu einer Aufl\u00f6sung der Aktion durch Peter Fasching Photography kommen, werden die bereits bezahlten Beitr\u00e4ge &#8211; sofern noch keine Gutscheine benutzt wurden &#8211; erstattet.<\/p>\n<p>4. \u00dcbertragung der Gutscheine<\/p>\n<p>Es ist eindeutig erlaubt, Gutscheine zu \u00fcbertragen und weiterzugeben. Allerdings f\u00fchrt es zwangsl\u00e4ufig zur K\u00fcndigung, sollte mit den erhaltenen Gutscheinen Handel betrieben bzw. diese gewinnbringend verkauft werden.<\/p>\n<p>5. \u00dcbertragung der Mitgliedschaft<\/p>\n<p>Auch eine \u00dcbertragung der Mitgliedschaft ist m\u00f6glich. Hierzu muss ein schriftliches Ansuchen an Peter Fasching Photography mit folgendem Inhalt\u00a0 gestellt werden: Daten des gew\u00fcnschten Ersatzmitglieds (Name, Adresse, Geburtsdatum, tel, email). Nach Annahme und Vertragsabschluss durch Peter Fasching Photography wird das bisherige Mitglied entbunden. Peter Fasching Photography beh\u00e4lt sich vor, eine \u00dcbernahme abzulehnen.<\/p>\n<p>6. Zahlungsverzug<\/p>\n<p>Alle Kunden, die diese AboVariante w\u00e4hlen, akzeptieren folgende Verzugsvereinbarungen:<\/p>\n<p>-1. Mahnung: kostenlos<\/p>\n<p>-2. Mahnung: 12\u20ac Bearbeitungsgeb\u00fchr<\/p>\n<p>-3. Mahnung: 12\u20ac Mahnungsgeb\u00fchr (plus Geb\u00fchr der ersten Mahnung)<\/p>\n<p>Sollte 10 Tage nach der 3. Mahnung keine besondere Vereinbarung zwischen dem Kunden und Peter Fasching Photography getroffen worden &#8211; bzw. der offene Betrag nicht am Konto eingelangt sein &#8211; kommt es zur automatischen K\u00fcndigung mit allen Konsequenzen wie in Punkt 11.6 beschrieben. Weiters beh\u00e4lt sich Peter Fasching Photography vor, gerichtlich weiter vorzugehen.<\/p>\n<p><b>C &#8211; Workshops<\/b><\/p>\n<p>2. Workshops<\/p>\n<p>Das Mitbringen von Personen, die nicht aktiv am Workshop teilnehmen (also angemeldet sind), ist im Interesse des kompakten Workshops nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p>2.1 Workshopanmeldungen<\/p>\n<p>Die Anmeldung zur Teilnahme an Seminaren und Workshops erfolgt entweder<\/p>\n<p>\u2013 schriftlich,<\/p>\n<p>\u2013 per Mail,<\/p>\n<p>\u2013 direkt mittels Anmeldeformular online<\/p>\n<p>Platzzusage:<\/p>\n<p>Ber\u00fccksichtigung der Anmeldung\/Platzzusage: Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen und in weiterer Folge des Zahlungseinganges auf dem Konto von Peter Fasching Photography ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>Ein Platz gilt erst als gesichert wenn eine schriftliche Zusage (kann auch elektronischer Art sein, wie z.B. Mail) durch Peter Fasching Photography versandt und dem Teilnehmer zugestellt wurde.<\/p>\n<p>2.2 Zahlungsbedingungen &amp; Zahlungsverzug<\/p>\n<p>Der Teilnehmer hat den jeweiligen Betrag (Entgelt) f\u00fcr die jeweilige Veranstaltung sp\u00e4testens innerhalb von 10 Werktagen oder aber bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu bezahlen.<\/p>\n<p>2.3 Zahlungsverzug \/ R\u00fccktritt \/ Storno<\/p>\n<p>Sollte es zu versp\u00e4teten Zahlungen (Zahlungsverzug) kommen, berechnet Peter Fasching Photography Mahn- und Inkassospesen von 12\u20ac je Mahnung bzw. Zahlungserinnerung sowie Verzugszinsen ab Leistungsdatum in H\u00f6he von 8% \u00fcber Basiszinssatz laut Zinsregelung vom 1.8.2002.<\/p>\n<p>Der Ersatz dieser Spesen gilt als vereinbart.<\/p>\n<p>Der Teilnehmer\/Kunde hat das Recht bis 30 Tage vor Workshopbeginn von dem Vertrag schriftlich zur\u00fcckzutreten (auch ohne Angabe von Gr\u00fcnden).<\/p>\n<p>Beachtet wird das Eingangsdatum der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung bei Peter Fasching Photography.<\/p>\n<p>Sollte die oben genannte Frist von 30 Tagen \u00fcberschritten werden, beh\u00e4lt sich Peter Fasching Photography vor, eine R\u00fccktrittsgeb\u00fchr wie folgt aufgelistet einzubehalten:<\/p>\n<p>Bis 7 Tage vor Workshopbeginn: 50% der Workshopgeb\u00fchr<\/p>\n<p>Bis 3 Tage vor Workshopbeginn: 70% der Workshopgeb\u00fchr<\/p>\n<p>Ab 2 Tagen vor Workshopbeginn: 100% der Workshopgeb\u00fchr<\/p>\n<p>Im Falle eines Nichterscheinens des Teilnehmers ohne voriger Einreichung einer fristgerechten, schriftlichen Erkl\u00e4rung ist der gesamte Beitrag des Workshops zu bezahlen.<\/p>\n<p>2.4 Absage von Workshops<\/p>\n<p>Peter Fasching Photography beh\u00e4lt sich das Recht vor, aus wichtigen Gr\u00fcnden Workshops abzusagen.<\/p>\n<p>Wichtige Gr\u00fcnde w\u00e4ren zum Beispiel:<\/p>\n<p>\u2013 ungen\u00fcgende Teilnehmeranzahl<\/p>\n<p>\u2013 Erkrankung von Vortragenden<\/p>\n<p>Schadensersatzanspruch ist in diesem Fall ausgeschlossen und bereits bezahlte Entgelte werden in voller H\u00f6he zur\u00fcckerstattet.<\/p>\n<p>2.5 Wechsel der Vortragenden oder Models<\/p>\n<p>Sofern der Workshopinhalt nur unwesentlich ge\u00e4ndert wird und der vereinbarte Inhalt im Wesentlichen gleich bleibt, beh\u00e4lt sich Peter Fasching Photography vor, Trainer und Models zu wechseln und den geplanten Ablauf des Workshops zu variieren.<\/p>\n<p>2.6 Haftung &amp; Sch\u00e4den<\/p>\n<p>Die Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Die von Peter Fasching Photography zur Verf\u00fcgung gestellten R\u00e4umlichkeiten, Inventare und Ger\u00e4te aller Art sind von allen Teilnehmern mit Sorgfalt zu behandeln. Sollten Sch\u00e4den durch Workshopteilnehmer entstehen, wird der jeweilige Teilnehmer f\u00fcr den entstandenen Schaden in vollem Umfang aufkommen.<\/p>\n<p>Die Teilnahme an Fotoworkshops und Fotoreisen erfolgt auf eigene Gefahr \u2013 eine Haftung f\u00fcr Unf\u00e4lle w\u00e4hrend einer dieser Veranstaltungen durch Peter Fasching Photography sowie beteiligte Veranstalter ist ausgeschlossen. Peter Fasching \u00fcbernimmt keine Verantwortung f\u00fcr vom Teilnehmer mitgebrachtes Equipment<\/p>\n<p>2.7 Urheberrecht, Nutzungsrechte<\/p>\n<p>Alle Workshopunterlagen und Handouts sind das geistige Eigentum von Peter Fasching Photography (bzw. des jeweiligen Urhebers) und d\u00fcrfen ohne schriftliche Genehmigung des Urhebers \u2013auch nicht auszugsweise \u2013 nicht f\u00fcr gewerbliche Zwecke verwendet werden. Eine Ver\u00f6ffentlichung (Internet, SocialMedia, Druckerzeugnisse aller Art) bed\u00fcrfen einer Zustimmung des Urhebers.<\/p>\n<p>Fotos die w\u00e4hrend des Workshops entstehen (Aufbau, anderer Teilnehmer, etc.) d\u00fcrfen zur Dokumentation und f\u00fcr eigene private Zwecke verwendet &#8211; jedoch nicht ohne R\u00fccksprache verw\u00f6ffentlicht &#8211; werden.<\/p>\n<p>2.8 Ver\u00f6ffentlichung\/Nutzung von Aufnahmen in Zusammenarbeit mit den Models<\/p>\n<p>Die in dem Workshops entstandenen Aufnahmen d\u00fcrfen ausschliesslich f\u00fcr private \u2013 nicht kommerzielle \u2013\u00a0 und folgende Zwecke genutzt werden.<\/p>\n<p>Beispiele hierf\u00fcr sind, die Verwendung bei:<\/p>\n<p>\u2013 der eigenen Website des Teilnehmers<\/p>\n<p>\u2013 der Teilnahme an Fotowettbewerben<\/p>\n<p>\u2013 Fotoseiten im Internet<\/p>\n<p>\u2013 SocialMedia Seiten (wie z.B. Facebook)<\/p>\n<p>\u2013 Eigenwerbung<\/p>\n<p>Voraussetzung f\u00fcr die Verwendung der Aufnahmen, ist ein Modelreleasevertrag welcher zwischen Teilnehmer und Model abgeschlossen wird. Ohne Erf\u00fcllung dieser Voraussetzung d\u00fcrfen die Fotos nicht verwendet oder ver\u00f6ffentlicht werden.<\/p>\n<p>2.9 Ausschluss eines Teilnehmers von einem Seminar bzw. eines Workshops<\/p>\n<p>Der jeweilige Vortragende hat das Recht, Teilnehmer die wiederholt und trotz Abmahnung den Seminarbetrieb st\u00f6ren, vom Seminar bzw. Workshop auszuschlie\u00dfen. In diesem Fall wird der Seminarbeitrag anteilsm\u00e4\u00dfig r\u00fcckerstattet.<\/p>\n<p>In diesem speziellen Fall wird der Workshopbeitrag aliquot zur\u00fcckerstattet. Weiters beh\u00e4lt sich Peter Fasching Photography vor, diese Teilnehmer von k\u00fcnftigen Veranstaltungen auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>3. R\u00fccktritts- und Widerrufsrecht<\/p>\n<p>Die Anmeldung ist in jedem Fall Verbindlich. Die Vorschriften \u00a7 18 Abs 1 Z 2, Z 10; Abs 2; Abs 3 FAGG finden Anwendung, wo es heisst: &#8222;&#8230;.Dienstleistungen in den Bereichen&#8230;.Freizeitbet\u00e4tigungen&#8230;..wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum f\u00fcr die Leistung vorsieht&#8220;. Daher besteht kein Widerrufsrecht.<\/p>\n<p><b>D &#8211; Fotoreisen<\/b><\/p>\n<p><b>2. Allgemeines zu Fotoreisen<\/b><\/p>\n<p>2.1 Veranstaltung und Organisation<\/p>\n<p>Fotoreisen werden nicht von Peter Fasching Photography veranstaltet oder organisiert. Das Organisieren und Veranstalten von Reisen stellt ein reglementiertes Gewerbe dar und darf somit nur von Reiseb\u00fcros umsgesetzt werden. Peter Fasching ist als fotografischer Reiseleiter mit bei der Reise und unterst\u00fctzt das Reiseb\u00fcro mit Tipps und Insiderwissen.<\/p>\n<p>2.2 Reiseversicherung<\/p>\n<p>Es wird allen Teilnehmern dringend empfohlen eine private Reiseversicherung abzuschlie\u00dfen. Peter Fasching Photography und auch das Reiseb\u00fcro helfen gerne bei der Vermittlung privater Reiseversicherungen, sofern diese nicht ohnehin im Preis enthalten sind.<\/p>\n<p>2.3 Haftung &amp; Sch\u00e4den<\/p>\n<p>Die Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Die von Peter Fasching Photography zur Verf\u00fcgung gestellten R\u00e4umlichkeiten, Inventare und Ger\u00e4te aller Art sind von allen Teilnehmern mit Sorgfalt zu behandeln. Sollten Sch\u00e4den durch Workshopteilnehmer entstehen, wird der jeweilige Teilnehmer f\u00fcr den entstandenen Schaden in vollem Umfang aufkommen.<\/p>\n<p>Die Teilnahme an Fotoworkshops und Fotoreisen erfolgt auf eigene Gefahr \u2013 eine Haftung f\u00fcr Unf\u00e4lle w\u00e4hrend einer dieser Veranstaltungen durch Peter Fasching Photography sowie beteiligte Veranstalter ist ausgeschlossen. Peter Fasching \u00fcbernimmt keine Verantwortung f\u00fcr vom Teilnehmer mitgebrachtes Equipment<\/p>\n<p><b>3. Fotoreiseanmeldungen, Zahlung und R\u00fccktritt<\/b><\/p>\n<p>3.1 Fotoreiseanmeldungen<\/p>\n<p>Die Anmeldung der Fotoreise erfolgt entweder direkt beim Reiseb\u00fcro oder wir \u00fcbernehmen das f\u00fcr Sie. Die Platzzusagen werden chronologisch nach Anmeldung und Zahlungseingang vergeben<\/p>\n<p>3.2 Zahlungsbedingungen<\/p>\n<p>Der Teilnehmer hat den jeweiligen Betrag (Entgelt) f\u00fcr die jeweilige Veranstaltung sp\u00e4testens innerhalb von 10 Werktagen oder aber bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu bezahlen.<\/p>\n<p>3.3 Zahlungverzug<\/p>\n<p>Sollte es zu versp\u00e4teten Zahlungen (Zahlungsverzug) kommen, berechnet Peter Fasching Photography Mahn- und Inkassospesen von 12\u20ac je Mahnung bzw. Zahlungserinnerung sowie Verzugszinsen ab Leistungsdatum in H\u00f6he von 8% \u00fcber Basiszinssatz laut Zinsregelung vom 1.8.2002.<\/p>\n<p>Der Ersatz dieser Spesen gilt als vereinbart.<\/p>\n<p>3.4 Ratenzahlungen<\/p>\n<p>Peter Fasching Photogrpahy bietet auch die Zahlm\u00f6glichkeit Ratenzahlung an. Anzahlung und Raten sind individuell mit Peter Fasching Photography zu vereinbaren. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, muss der Gesamtbetrag sp\u00e4testens zu Beginn der Fotoreise am Konto von Peter Fasching Photography eingelangt sein.<\/p>\n<p>3.5 R\u00fccktritt \/ Storno \/ Widerruf<\/p>\n<p>Die Anmeldung ist in jedem Fall Verbindlich. Die Vorschriften \u00a7 18 Abs 1 Z 2, Z 10; Abs 2; Abs 3 FAGG finden Anwendung, wo es heisst: &#8222;&#8230;.Dienstleistungen in den Bereichen&#8230;.Freizeitbet\u00e4tigungen&#8230;..wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum f\u00fcr die Leistung vorsieht&#8220;. Daher besteht kein Widerrufsrecht.<\/p>\n<p>3.7 Nicht teilnehmende Personen<\/p>\n<p>Bei Fotoreisen d\u00fcrfen auch Begleitpersonen mitgebracht werden. Sollten diese im gleichen Hotel untergebracht werden bzw. sogar bei den Ausfl\u00fcgen dabei sein wollen, muss dies vorab mit Peter Fasching Photgraphy abgekl\u00e4rt und dementsprechend bezahlt werden.<\/p>\n<p>3.8 \u00dcbertragung von Buchungen<\/p>\n<p>Sollte ein Reiseplatz &#8211; aus welchem Grund auch immer &#8211; an eine andere Person \u00fcbertragen werden, ist dies Grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich. Durch Umbuchungen (Tickets, etc.) kann es zu weiteren Kosten kommen &#8211; diese m\u00fcssen gesondert bezahlt werden, sofern diese anfallen. Peter Fasching Photography und das Reiseb\u00fcro sind immer bem\u00fcht, diesen Service so g\u00fcnstig wie m\u00f6glich &#8211; bestenfalls kostenfrei &#8211; zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<p>3.9 Ausschluss eines Teilnehmers von der Fotoreiswe<\/p>\n<p>Peter Fasching beh\u00e4lt sich das Recht vor, einzelne Personen von der Fotoreise auszuschliessen, wenn dies n\u00f6tig sein sollte.<\/p>\n<p>Gr\u00fcnde k\u00f6nnten sein:<\/p>\n<p>&#8211; unangebrachtes Verhalten gegeb\u00fcber des Team, Models, Teilnehmern<\/p>\n<p>&#8211; st\u00e4ndiges Ignorieren von Hinweisen<\/p>\n<p>&#8211; Wiederholtes st\u00f6ren der Fotoreiseaktivit\u00e4ten<\/p>\n<p><b>4. Urheberrechliche Bestimmungen &amp; Ver\u00f6ffentlichung<\/b><\/p>\n<p>4.1 Ver\u00f6ffentlichung\/Nutzung<\/p>\n<p>Die in der Fotoreise entstandenen Aufnahmen d\u00fcrfen f\u00fcr private und kommerzielle genutzt werden.<\/p>\n<p>Voraussetzung f\u00fcr die Verwendung der Aufnahmen, ist ein Modelreleasevertrag welcher zwischen Teilnehmer und Model abgeschlossen wird. Ohne Erf\u00fcllung dieser Voraussetzung d\u00fcrfen die Fotos nicht verwendet oder ver\u00f6ffentlicht werden. Des weiteren m\u00fcssen die Fotos vom Model und Peter Fasching Photography freigegeben werden um hohe Qualit\u00e4t garantieren zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><b>5. Reisen ins Ausland<\/b><\/p>\n<p>Peter Fasching Photography und das jeweilige Reiseb\u00fcro versuchen alle Informationen so gut wie m\u00f6glich an den Teilnehmer zu kommunizieren.<\/p>\n<p>Die diversen Ein- und Ausreisebestimmungen sind von allen Teilnehmern selbst zu beachten (Waren, Visa, &#8230;.).<\/p>\n<p>Sollte ein Teilnehmer an der Einreise &#8211; aus welchem Grund auch immer &#8211; gehindert werden, kann dies nicht zu Lasten von Peter Fasching oder dem Reiseb\u00fcro gehen.<\/p>\n<p>Wichtige Punkte sind zB:<\/p>\n<p>&#8211; G\u00fcltigkeit des Reisepasses \/ biometrisch lesbar?<\/p>\n<p>&#8211; max. erlaubte Einfuhr an Waren\/ Bargeld (Achtung: in vielen L\u00e4ndern liegt die Grenze bei 10.000\u20ac &#8211; dar\u00fcber muss deklariert werden. Gerade bei Kameraequipment kommen hier schnell ein paar Tausend Euro zusammen,)<\/p>\n<p>&#8211; Visum n\u00f6tig? Evtl. auch schon vorab elektronisch<\/p>\n<p>&#8211; Impfungen<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) (download als pdf) Stand 02.07.2017 Nachfolgend finden Sie die\u00a0Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen\u00a0(nachfolgend \u201eAGB\u201c) von Peter Fasching. Aufgrund der verschiedenen Teilbereiche wurden diese in Abschnitte geteilt: Peter Fasching Photography &#8211; Fotograf Peter Fasching Photography &#8211; VIP-Membership Peter Fasching Photography &#8211; Workshops Peter Fasching Photography &#8211; Fotoreisen \u00a0ALLGEMEINER TEIL 1.1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen Die nachfolgenden \u201eAllgemeinen Liefer- und Gesch\u00e4ftsbedingungen\u201c (im folgenden AGB genannt) gelten f\u00fcr alle von Peter Fasching durchgef\u00fchrten Auftr\u00e4ge, Angebote, Lieferungen, Veranstaltungen und Leistungen und gelten auch f\u00fcr zuk\u00fcnftige Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart wurden. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Abweichende Vereinbarungen k\u00f6nnen rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gehen allf\u00e4lligen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder des Mittlers vor. Den AGB der Vertragspartner bzw. Auftraggeber wird hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen. Andere AGB sind auch dann nicht anzuwenden, wenn Schriftst\u00fccke oder Erkl\u00e4rungen des jeweiligen Vertragspartners auf diese verweisen. 1.2 Vertragspartner und Gerichtsstand Ing. Peter Fasching, MSc Badner Stra\u00dfe 3\/2\/2 2604 Theresienfeld +43 650 9333330 contact(at)peterfasching.com Als Gerichtsstand gilt Wiener Neustadt als vereinbart. 1.3 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchf\u00fchrbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im \u00dcbrigen unber\u00fchrt. 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